Behandlung in der Schwangerschaft
WAS IST VOR UND WÄHREND EINER SCHWANGERSCHAFT ZU BEACHTEN?
Da es bei einer, während der Schwangerschaft erfolgenden, zahnärztlichen Behandlung und der daraus resultierenden „Mitbehandlung“ des ungeboren Kindes, durch z.B. die Gabe von Medikamenten oder die Aufnahme eines Röntgenbildes, kommt ist gerade in dieser Zeit wichtig bei der Behandlung achtsam vorzugehen. Gerade, wenn es um die Einnahme eines bestimmten Medikaments geht wird oftmals empfohlen diesbezüglich Rücksprache mit einem Gynäkologen (Frauenarzt) zu halten.
Generell wird werdenden Müttern und diesen, die schwanger werden möchten, empfohlen vor der Schwangerschaft eine prophylaktische Rundumuntersuchung beim Zahnarzt vornehmen zu lassen. Dies dient zum einen dazu eventuelle Risiken für die Gesundheit für Mutter, wie auch Kind auszuschließen, andererseits dazu, um auf Prozeduren, wie das operative Entfernen von Weisheitszähnen oder entzündeten Wurzelspitzen, welches eventuell während einer Schwangerschaft anfallen könnte, aufmerksam zu werden und die Behandlung bereits im Voraus durchführen zu können, um unnötigen Stress während der Schwangerschaft zu vermeiden.
Sollte sich während der Schwangerschaft trotzdem eine zahnärztliche Behandlung als nötig erweisen wird geraten diese nicht im ersten oder dritten Trimenon durchzuführen, sofern dies möglich ist. Dies gründet darin, dass bei einer Behandlung im ersten Trimenon die Organbildung des Kindes gestört werden kann. Im dritten Trimenon sollte von einer Behandlung abgesehen werden, da jede Art von Stress, welchem die Schwangere ausgesetzt ist, eine Frühgeburt auslösen kann.
Somit bildet das 2. Trimenon (4.-7. Monat / 13.-21. Woche) den günstigsten Zeitraum, um notwendige Eingriffe vorzunehmen.
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