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Lexikon

Einprobe

VORGEHEN UND ZIEL DER EINPROBE – PASSUNGSOPTIMIERUNG VON ZAHNERSATZ

Unter einer Einprobe versteht man in der Zahnmedizin das erstmalige Einbringen von Zahnersatz an den vorgesehenen Ort im Mundraum des Patienten. Fast ausschließlich bezieht sich der Begriff auf die Einprobe herausnehmbarer Prothesen.

Des Weiteren könnte man die Einprobe auch durch den Begriff der Anprobe bzw. der Überprüfung der Aufstellung der Zähne beschreiben. Diese wird üblicherweise durch einen Wachsabdruck kontrolliert, man spricht von einer Wachseinprobe. Bei dieser wird sichergestellt, dass bei einer neuen Prothese keine Stellungsfehler vorliegen, bzw. diese im Voraus behoben werden können. Bei einer großen Brücke zum Ersatz mehrerer Zähne oder bei einer großen Implantatbrücke, kann eine Einprobe des Grundgerüstes aus Metall oder Zirkon ebenfalls sinnvoll sein.

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