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Lexikon

Oralchirurg

ORALCHIRURG

AUSBILDUNG UND TÄTIGKEITSBEREICH

Die Bezeichnung Oralchirurg darf sich ein Zahnarzt lediglich geben, nachdem er eine Weiterbildung in der Oralchirurgie erfolgreich abgeschlossen hat. Hierbei ist es nötig nach der Zulassung zum Zahnarzt (Approbation) diese Weiterbildung über drei Jahre hinweg zu besuchen und abzuschließen. Um den Fachzahnarzttitel erwerben zu dürfen ist es zwingend notwendig, dass jene Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich durchgeführt wird. Angeboten werden dürfen die Weiterbildungen von speziell zugelassenen Ausbildungsstätten.

Hier wird deutlich, dass die Ausbildung zum Oralchirurg strengen Reglementierungen unterworfen. Themengebiete, welche sie unter anderem umfasst sind Implantationen, chirurgische Behandlungen im Unter- und Oberkiefer, Eingriffe im Bereich der Mundschleimhaut, Weichgewebe und dem Kieferbereich, traumatologische Behandlungen nach Unfällen (z.B. Wundversorgung, Kieferbrauch oder das Einsetzen fehlender Zähne) und die Behandlung von Entzündungen im Gesichts- und Kieferbereich.

Wichtig ist auch zu wissen, dass generell alle Zahnärzte oralchirurgische Eingriffe durchführen können und dürfen, da auch die Oralchirurgie einen Teil des Zahnmedizinstudiums darstellt. Gerade bei komplizierteren Eingriffen ist es allerdings ratsam eine Behandlung bei einem speziell darauf ausgebildeten Oralchirurgen durchführen zu lassen.
So lässt sich zu dem Resümee kommen, dass Zahnärzte Generalisten sind und Oralchirurgen Spezialisten auf ihrem Gebiet.

Um dem gewachsenen Anspruch der Behandungen im Bereich der Oralchirurgie gewachsen zu sein, hat sich Dr. Achim Schmidt bereits vor Jahren im Rahmen seines Masterstudiums den Titel Master of Science Orale Chirurgie erworben.

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